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Private and Public Law Rights & Remedies
Tools for better enforcement of EU-Law
Tools for better enforcement of EU-Law
Privat- und öffentlich-rechtliche Ansprüche & Rechtsbehelfe Instrumente zur besseren Durchsetzung des Unionsrechts
Prof. Dr. Christoph Busch Prof. Dr. Oliver Dörr Prof. Dr. Thomas Groß Prof. Dr. Mary-Rose McGuire Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke Prof. Dr. Fryderyk Zoll
Forschungsbedarf
Das Unionsrecht hat sich lange an der tradierten Unterscheidung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht orientiert. Die Folgen von Rechtsverletzungen und der territoriale Geltungsbereich von Sanktionen unterscheiden sich erheblich:
Die aktuelle Generation der EU-Rechtsakte ist hybrider Natur und zieht dadurch Auslegungs- und Rechtsanwendungsprobleme nach sich:
1. Unbestimmtheit der Rechtsfolgen
Neue Rechtsakte sehen einen breiten Pflichtenkanon für Unternehmen und Bürger vor, bleiben bei den Vorschriften über die Rechtsfolgen von Verstößen aber vage. Da sich auch die einzelnen Normen/Pflichten der Kategorisierung in Privat-/öffentliches Recht entziehen, ist unklar, welche Regeln des nationalen Rechts zur Rechtsdurchsetzung berufen sind.
Beispiel: Welche Maßnahmen stehen zur Verfügung, um die Pflicht zur Gewährung von fairem und nicht-diskriminierenden Datenzugang aus Art. 8 Data Act-Entwurf abzusichern?
2. Pluralität von Durchsetzungsmechanismen
Einzelne Rechtsakte sehen zur Absicherung ihrer Ziele unterschiedliche Rechtsdurchsetzungsmechanismen vor, verhalten sich aber nicht zu bestehenden Normen des nationalen Rechts.
Beispiel: Bestehen neben dem Schadensersatzanspruch nach Art. 54 DSA weitere zivilrechtliche Ansprüche (Unterlassung, Beseitigung)?
3. Unklarheit hybrider Rechtsbehelfe
Als Durchsetzungsmechanismen finden sich zunehmend Mischformen, die öffentliche und private Ziele verfolgen.
Beispiel: Folgt die dreifache Schadensberechnung nach der Enforcement-RL noch dem Grundsatz der Naturalrestitution oder verfolgt sie auch Präventions-, vielleicht sogar Strafcharakter?
Erstes Teilprojekt: Datenwirtschaftsrecht
Die Unsicherheit, ob vorgesehene Ansprüche und Rechtsbehelfe neben- einander treten oder sich wechselseitig ausschließen, stellt sich auch bei der unbefugten Datennutzung und -weitergabe. Die Unklarheit führt zur Unkalkulierbarkeit von Haftungsrisiken und stellt ein Innovationshindernis für die Datenwirtschaft dar.
Um dies zu beheben, sollen die auf verschiedene Rechtsakte verteilten Normen nach dem Vorbild der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Enforcement-Richtlinie) systematisiert und rechtsaktübergreifend zusammengefasst werden.
Ziele
- Analyse des Zusammenhangs zwischen Regelungsziel, Kompetenzgrundlage und Handlungsformen/Rechtsbehelfen
- Definition übergeordneter Kriterien zur Auslegung und Bestimmung des Verhältnisses der Rechtsfolgen
- Entwicklung von Modellregelungen (Toolbox) für den europäischen Gesetzgeber
Vorgehen
Ausgewählte Forschungsfragen
- Grundrechte: Welche Anforderungen ergeben sich aus den Grundrechten, insbesondere dem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, für das Verhältnis von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Durchsetzungsmechanismen?
- Kompetenzgrundlage: Welcher Zusammenhang besteht zwischen Kompetenzgrundlage und Rechtsfolgen?
- Harmonierungsbedarf: Wie kann aus den aktuellen Rechtsakten (DMA, DSA, DA etc.) ein einheitlicher (neuer?) Regelungsansatz abgeleitet werden?
- Enforcement Technology: Inwieweit können technische Mittel eine effektive Durchsetzung unterstützen
- IPR/Territorialität: Lässt sich der Ansatz grenzüberschreitender Anordnungen (One-Stop-Shop) auf das öffentliche Recht übertragen?
- Zivil- & Zivilverfahrensrecht: Kann ein Mitgliedstaat die Durchsetzung einer von einem anderen Mitgliedstaat angeordnete Sanktion verweigern, weil das nationale Vollstreckungsrecht keine passende Maßnahme vorsieht?
- Ökonomische Analyse: Durch welche Kombination von Durchsetzungsmechanismen lässt sich ein efficient breach vermeiden?