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Constitutio Criminalis Carolina
Die Constitutio Criminalis Carolina (CCC) – zu deutsch „Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V.“ – eingeführt 1532 war die erste allgemein reichsrechtliche Kodifikation des Straf- und Strafprozessrechts. Als Vorlage diente die Constitutio Criminalis Bambergensis, welche der Hofmeister Johann von Schwarzenberg 1507 veröffentlichte. Aus diesem Grund wird er ebenso als Schöpfer der CCC angesehen.
Hintergründe waren u.a. das Spannungsverhältnis zwischen Territorial- und Reichsinteressen und durch die Reformation entstandene Glaubenskonflikte. Durch die CCC sollten u.a. Unzufriedenheit, Ungleichheit und Kriminalität der Bevölkerung entgegengewirkt werden. Zudem wurde viele Klagen an das Reichskammergericht gerichtet und oft ohne Beweis, häufig durch Folter, begründet. Dieses ungeordnete Vorgehen sollte durch die CCC als Strafprozessrecht geordnet werden.
Eingeführt auf dem Regensburger Reichstag im Jahre 1532, reformierte und systematisierte die CCC das materielle Strafrecht sowie das Strafprozessrecht, vereinte beide Teile und bestand als Gesetz des Heiligen Römischen Reichs (Deutscher Nation) bis ins 19. Jahrhundert.
Zum Inhalt der CCC gehörten nicht nur harte Strafdrohungen und explizite Verfahrensvorschriften (z.B. Folter zur Beweisfindung zulässig), sondern auch bis heute relevante, gebräuchliche Straftatbestände und Begriffe wie beispielsweise “Notwehr” und “Versuch”. Mit ihr wurden auch die Hexenprozesse in das Reichsrecht integriert. Es war Beginn der Epoche des Schuldstrafrechts, wobei sich die Schuldlehre am Kirchenrecht orientierte. Infolge des progressiven Umbruchs wurde die CCC zum bedeutendsten Reformgesetz des 16. Jahrhunderts.
Take away:
- Die Constitutio Criminalis Carolina (CCC) war die erste reichsrechtliche Kodifikation des Straf- und Strafprozessrechts,
- War das bedeutendste Reformgesetz des 16. Jahrhunderts mit Bedeutung bis in die Gegenwart
- und schaffte mehr Gleichheit durch gerechtere Verfahren.
Quellen:
Rechtslexikon.net: Constutio Criminalis Carolina. rechtslexikon.net/d/constitutio-criminalis-carolina/constitutio-criminalis-carolina.htm (Zugriff: 17.11.2021)
Bechtel, Alexander (2017): Die Constitutio Crminalis Carolina von 1532 – Wegbereiter einer eigenständigen deutschen Strafrechtsdogmatik – Teil 1. Zeitschrift für das Juristische Studium. www.zjs-online.com/dat/artikel/2017_6_1166.pdf (Zugriff: 17.11.2021)
Verfasser:innen: Laura Jade Graf, Heiner Herbrüggen, Tim Huth, Tamino Kröger, Felix Schumacher