Fachbereich Rechtswissenschaften

European Legal Studies Institute (ELSI)


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Edictum Theoderici

Das Edictum Theoderici war eine Gesetzessammlung im Ostgotenreich unter König Theoderich, auch genannt „Theoderich der Große“ (451 n. Chr. - 526 n. Chr.). Häufig wird das Gesetzbuch auch als „Edictum Theoderici Regis“ bezeichnet.

Die Gesetzessammlung entstand auf Basis des römischen Rechts und enthielt Teile zum öffentlichen Recht sowie zum Zivil- und Strafrecht. Es war inhaltlich breit, enthielt jedoch keine wesentlichen Neuerungen.

Das Edictum Theoderici fand nicht nur für das ostgotische, sondern auch das römische Volk Anwendung. Theoderichs Absicht war es, die beiden Völker zusammenzuführen und zu beherrschen, weshalb er für die Einführung einheitlicher Rechtsgrundsätze sorgte. Die Funktion des Gesetzes war somit insbesondere auch eine Selbstdarstellung des Königs, der durch die Verbreitung des Texts seine Macht demonstrierte.

Es gibt eine andere Ansicht, die die „Ediktsammlung“ nicht dem ostgotischen König Theoderich zuordnet, sondern dem Westgotenreich. Eindeutige Belege gibt es dafür jedoch nicht.

 

Take-aways:

  • Gesetzessammlung des ostgotischen Königs Theoderich
  • Anwendung für Ostgoten und Römer
  • Enthielt Regelungen des öffentlichen Rechts, Zivil- und Strafrechts

 

Quellen:

Herwig, Wolfram: Die Goten und ihre Geschichte, 4. akt. Aufl., München 2022, S. 72 ff.

König, Ingemar: Edictum Theodorici regis. Lateinisch und deutsch, Darmstadt 2018, S. 14 f.

Ubl, Karl: Das Edikt Theoderichs des Großen. Konzepte der Kodifikation in den post-römischen Königreichen, in: Wiemer, Hans-Ulrich (Hrsg.), Theoderich der Große und das gotische Königreich in Italien, München 2020, S. 223 ff.

 

Verfasser:
Annika Steuer

 

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