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Gottlieb Planck
Gottlieb Planck (1824 – 1919) war ein deutscher Richter und Politiker der Nationalliberalen Partei. Er war zudem Mitglied der Paulskirchenbewegung, weshalb er mehrmals strafversetzt wurde. Im Jahr 1874 wurde Planck in die erste Kommission zur Ausarbeitung eines Bürgerlichen Gesetzbuches, deren Mitglieder Richter, Ministerialbeamte und Professoren waren und die vom Vorsitzenden Heinrich Eduard Pape (1816 – 1888) geleitet wurde, berufen. Er verfasste den Entwurf für das Familienrecht und galt u.a. deshalb als “Ziehvater des BGB”. Zu dieser Zeit war er bereits vollständig erblindet. Trotz der Vorgaben an die Kommission, sich am hergebrachten Recht zu orientieren, verbesserte er die Stellung von Ehefrau und Kindern dabei erheblich. Im Rahmen der zweiten BGB-Kommission wurde er schließlich 1890 zum Generalreferenten ernannt. Nach Vollendung der Gesetzesarbeiten ging er nach Göttingen, wo er bis zu seinem Tod als Professor wirkte. In dieser Zeit verfasste er auch den ersten bedeutenden BGB-Kommentar.
Take aways:
- Deutscher Richter, Politiker und Professor
- Mitverfasser des BGB
- Bedeutender Reformer des Familienrechts
Quellen:
Falk, Ulrich: Planck, Gottlieb. In: Juristen: ein biographisches Lexikon: von der Antike bis zum 20. Jahrhundert, Michael Stolleis (Hsg.). Vol. 1417. CH Beck, 2001. S. 501f.
Schlosser, Hans: Neuere Europäische Rechtsgeschichte, 4. Auflage 2021, S. 315, 318.
Autoren: Sören Bethke, Xaver Gartmeier, Jan Wonhöfer
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