Fachbereich Rechtswissenschaften

European Legal Studies Institute (ELSI)


Navigation und Suche der Universität Osnabrück


Hauptinhalt

Topinformationen

Internationales Völkerstrafrecht

 

Das Internationale Völkerstrafrecht umfasst alle Rechtsgrundsätze, die unabhängig von nationalen Gesetzen Strafbarkeiten begründen, ausschließen oder regeln. Seine Entwicklung begann im 20. Jahrhundert und erhielt Konturen nach dem Zweiten Weltkrieg. Die bei den Nürnberger Prozessen entwickelten Grundsätze und später der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) markieren wichtige Entwicklungsschritte.

Auf der Grundlage des Rom-Statuts befasst sich der internationale Strafgerichtshof mit den schlimmsten Verbrechen des Völkerrechts.

Das Völkerstrafrecht zielt darauf ab, Frieden, Sicherheit, Stabilität und das Wohl der Welt zu schützen. Die Kernaufgabe des internationalen Völkerstrafrechts bezieht sich auf „schwere Verbrechen“ die von internationaler Bedeutung sind, und auf die Idee, dass bestimmte Handlungen die internationale Dimension von Straftaten erreichen können. Die Menschenrechte bilden hierbei zugleich Grund und Grenze des Völkerstrafrechts. Das Internationale Völkerstrafrechts ahndet insbesondere Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Es gibt auch allgemeine Regeln zur Strafzumessung und Zuständigkeit sowie zur Immunität von Amtsträgern vor internationalen Strafgerichten.

Der IStGH ist zwar das wichtigste internationale Forum zur Durchsetzung des Völkerstrafrechts, jedoch fehlt ihm die universelle Anerkennung. Einige Länder, darunter die USA, Russland, Indien und China, sind dem IStGH bislang noch nicht beigetreten. Dennoch lässt sich festhalten, dass eine internationale Strafverfolgung von großer Bedeutung ist, wobei jedoch das Komplementaritätsprinzip gilt, nach dem der IStGH die nationale Gerichtsbarkeit ergänzt und nicht ersetzt.

 

Take aways:

  • Internationale und somit eine gemeinschaftliche Strafverfolgung (Menschenrechte) von insbesondere Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen
  • Strafbarkeit unabhängig von innerstaatlicher Gesetzgebung
  • Teilweise begrenzte Reichweite durch fehlende Unterzeichnung einiger Staaten

 

 

Quellen:

Jeßberger, Florian: Völkerstrafrecht, Staatslexikon online

https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/V%C3%B6lkerstrafrecht (Abrufdatum: 04.03.2024).

25 Jahre Rom-Statut: Ein Auftrag, das Völkerstrafrecht weiterzuentwickeln, in: Legal Tribune Online, 17. Juli 2023

https://www.lto.de/persistent/a_id/52268/ (Abrufdatum: 04.03.2024).

Völkerstrafrecht und der Internationale Strafgerichtshof, Auswaertiges-amt.de, 12. Januar 2023, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regelbasierte-internationale-ordnung/voelkerrecht-internationales-recht/voelkerstrafrecht (Abrufdatum: 04.03.2024).

 

Verfasser:
Noah Vehring

 

Zurück zur Hauptseite

Zurück zur Zusammenfassung der 12. Vorlesung