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Lex Salica
Die zwischen den Jahren 507 n. Chr. und 511 n. Chr. entstandene Lex Salica wurde, wie für die Spätantike üblich, in Latein verfasst. Die deutsche Wortbedeutung ist „salisches Gesetz“. Der Text richtete sich an die Franken im Frankenreich, von denen nur wenige über ausreichende Lateinkenntnisse verfügten. Umgangssprache war Fränkisch, die „lingua franca“, die nur gesprochen wurde. In der Lex Salica findet sich hinter einigen lateinischen Begriffen eine Übersetzung in das Fränkische. Als Grund hierfür wird vermutet, dass diese Begriffe bei der Verlesung schwer zu übersetzen waren.
Als Urheber sind Wisogast, Arogast, Salegast und Widogast angegeben. Sie sollen sich über die Ursachen von Streitfällen beraten haben. Der Text betont, dass diese Männer aus Orten jenseits des Rheins stammten, also aus dem salischen Teil des fränkischen Königreichs, was deren Rechtsauffassungen als salisches Recht legitimieren sollte.
Erkennbar wird, dass, wenn die Franken nicht gegen einen gemeinsamen Feind kämpften, sie sie untereinander Konflikte in Form von Kämpfen austrugen. Es scheint dabei nicht selten um den Diebstahl von Großvieh gegangen zu sein. Die Lex Salica gibt als ihren Zweck an, dass durch sie der Frieden unter den Franken bewahrt werden soll, indem sie vorgibt, was im Falle eines Konfliktes zu tun ist, um die gewaltsame Austragung des Konflikts zu vermeiden. Ein Beispiel sind die Regeln zur Spurfolge. Sie geben dem Bestohlenen drei Tage Zeit, um sein Hab und Gut wiederzufinden und zu schwören, dass es das Seinige war.
Take-aways
● Fränkische Rechtssammlung, erlassen unter Chlodwig I
● Grund für den Erlass waren Streitigkeiten unter den Franken; Zwecke also Friedenwahrung; gleichzeitig Sicherung der militärischen Stärke der Franken.
Bearbeitende: Veronica Hess, Leonie Schwedt, Oliwia Kiriakidis, Moritz Weise
Bildquelle: Wikimedia commons (16.11.2022): Leges Salicae illustratae 01: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Leges_Salicae_illustratae_01.jpg;
Auszug aus der Lex Salica, deutsche Übersetzung: Karl Kroeschell, Deutsche Rechtsgeschichte, Bd. 1 (bis 1250), 13. Aufl., Böhlau Köln 2008, S. 28 ff., https://elibrary.utb.de/doi/epdf/10.36198/9783838527345