Fachbereich Rechtswissenschaften

European Legal Studies Institute (ELSI)


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Früher Druck: Decretales, Mainz 1473 (Dekretalen Gregors des IX. mit der Glosse von Bernardus Parmensis) - Eingangsseite

Der Liber Extra

Der Liber Extra (die Kurzform für Liber Extravagantium) ist eine Gesetzessammlung des kanonischen Rechts aus dem 13. Jahrhundert, welche aus den Decretales Gregorii IX entstand. Innerhalb des europäischen Mittelalters war der Liber Extra die am weitesten verbreitete Gesetzessammlung des kanonischen Rechts. Sie enthielt zum ersten Mal in der europäischen Rechtsgeschichte das Strafrecht als eigenes Buch. Der Liber Extra galt als wichtigste Kodifikation des Strafrechts im Mittelalter.

Die sogenannten Dekretalen (epistulae, litterae decretales) bildeten die wichtigste Quelle der kirchlichen Rechtssetzung. Dekretalen waren päpstliche Antwortschreiben auf an den Papst gerichtete Rechtsfragen oder Streitfälle.

In den Jahren 1188 bis 1226 entstanden die fünf bedeutendsten Dekretalensammlungen, welche von der Forschung als Quinque Compilationes Antiquae zusammengefasst wurden. Bernand von Pavia (Bernandus Papiensis, gest. 1213) veröffentlichte zwischen den Jahren 1188 bis 1191 die Dekretalensammlung Breviarium Extravagantium. Die Sammlung gliederte sich in die Schwerpunkte iudex (Träger der Gerichtsbarkeit), iudicium (Prozess- und Gerichtsverfassung), clerus (Standesrecht für den Klerus), connubium (Eherecht) und crimen (kirchliches Strafrecht). Jenes Werk erregte als Dekretalensammlung erstmals Aufmerksamkeit in der Forschung und Lehre.

Wegen der Unübersichtlichkeit der Compilationes Antiquae entstand das Verlangen nach einem unum volumen (allumfassendes Werk). Papst Gregor IX. gab eine Zusammenstellung eines solchen Werkes in Auftrag. Die Decretales Gregorii IX entstanden im Jahre 1234 und wurden im selben Jahr promulgiert (=durch Veröffentlichung in Kraft gesetzt). Aus dieser Dekretalensammlung enstand der Liber Extra. Angelehnt an die Schwerpunkte des Breviarium Extravagantium wurde der Liber Extra, der aus 2139 Kapiteln bestand, in fünf Bücher eingeteilt: Gerichtsverfassung, Prozessrecht, kirchliches Ämterwesen, Eherecht und Strafrecht.

Der Liber extra wurde durch die Universitäten Bologna und Paris verbreitet. Es galt das sogenannte Exklusivitätsprinzip, welches besagt, dass (bis auf das Decretum Gratiani) die zuvor veröffentlichten Dekretalensammlungen ihre rechtliche Bedeutung verloren. Der Liber Extra gewann durch wissenschaftliche Kommentierungen weiter an Bedeutung.

Take-aways:

· Der Liber Extra ist eine in fünf Bücher aufgeteilte Rechtssammlung, die im 13. Jahrhundert aus den Dekretalen von Papst Gregor IX entstanden ist.

· Die vorher existierenden Dekretalensammlungen (mit Ausnahme des Decretum Gratiani) verloren nach der Entstehung der Liber Extra ihre rechtliche Bedeutung (Exklusivitätsprinzip).

Autor:innen: Kian Ayazi, Sören Bethke, Veronica Hess, Xaver Gartmeier, Moritz Weise, Fabian Brunkhorst

 

Quellen:

Schlosser, Europäische Rechtsgeschichte, S. 28 ff.;

Thier, Andreas (2008): Corpus Iuris Canonici. in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. 2. Auflage. Berlin, 894-901;

Wetzstein, Thomas (2006): XI. Resecatis superfluis? raymund von Penafort und der Liber Extra. in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Kanonistische Abteilung, 92(1), 355-391.

 

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