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Römischer Prätor
Prätor
Der Prätor war der höchste römische Justizbeamte. Das Amt wurde im Jahr 367 v. Chr. geschaffen, womit die Befugnis zur Rechtsprechung von den Konsuln zu den Prätoren überging. Der Prätor wurde für ein Jahr von einer der drei römischen Volksversammlungen („comitia centuriata“) gewählt. Die Position gehörte zur römischen Ämterlaufbahn („cursus honorum“) und war das zweithöchste Amt nach dem Konsul. Die Aufgaben und die Anzahl der Prätoren haben sich im Laufe der Zeit immer wieder geringfügig verändert.
Der vollständige Name des Prätors lautete Stadtprätor („praetor urbanus“). Er war für Streitfälle zwischen römischen Bürgern zuständig. Mit der Expansion Roms konnte der Stadtprätor die Rechtsprechung aber nicht mehr alleine stemmen. Deswegen wurde im Jahr 242 v. Chr. das Amt des Fremdenprätors („praetor peregrinus“) geschaffen. Dieser urteilte in Fällen, in denen entweder keine oder nur eine der beiden Parteien römischer Bürger war. Der Fremdenprätor begann damit, jährlich ein Edikt zu erlassen und zu veröffentlichen. Auf diesem Weg sollte sichergestellt werden, dass die Fremden, die sich nicht im römischen Recht auskannten, sich darüber informieren konnten, in welchen Angelegenheiten sie sich an ihn wenden konnten. Kurz danach erließ auch der Stadtprätor jährlich ein solches Edikt. Dadurch wurde das Recht, das in den Edikten niedergeschrieben wurde, zu einer der wichtigsten und umfangreichsten römischen Rechtsquellen. Im Laufe der Zeit übernahmen aber die Kaiser immer mehr Aufgaben in der Justiz und die Prätoren verloren beständig an Bedeutung. Die jährliche Veröffentlichung der Edikte endete im Jahr 130 n. Chr., als der Jurist Julian im Auftrag Kaiser Hadrians ein dauerhaftes Edikt („edictum perpetuum“) verfasste, welches im gesamten Imperium gültig war.
Der Prätor war für Zivilverfahren zuständig. Zuerst prüfte er, ob der Fall in seine Gerichtsbarkeit fällt. Anschließenden befasste er sich mit dem Fall selbst. Der Prätor führte zur Rechtsfindung sodann einen Formularprozess durch. Er schaute sich den Sachverhalt an, den die Streitparteien ihm vorgelegt hatten und legte dann eine sog. „Formel“ fest. Dieser Formel war zu entnehmen, wie entschieden werden sollte, wenn sich die beschriebene Situation als wahr herausstellt. Dann leitete er den Fall an einen von ihm ernannten Richter („iudex“) weiter, der das weitere Verfahren leitete. Der Prätor konnte besonderen Umständen auch Klagen annehmen, die nicht ausdrücklich in dem von ihm erlassen Edikt benannt sind.
Take away:
- Prätor = höchster römischer Justizbeamte
- Zuständigkeit für Zivilverfahren
- Stadtprätor und Fremdenprätor