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Schutzhaft
Die euphemistisch sogenannte „Schutzhaft“ war die am häufigsten verwendete präventiv Willkürmaßnahme der Nationalsozialisten, ihre politischen Gegner und mit der Zeit jede von ihnen missbilligte Person aus dem öffentlichen Leben zu entfernen und meist in einem Konzentrationslager zu inhaftieren.
Die rechtliche Grundlage für die Zulässigkeit dieser willkürlichen Maßnahme war die am 28.02.1933 durch Paul von Hindenburg erlassene Verordnung zum Schutz von Volk und Staat, die sog. Reichstagsbrandverordnung. Diese Verordnung ermöglichte die Entziehung der persönlichen Freiheit. Durch sie wurde die Polizei und die Gestapo berechtigt, ohne jede richterliche oder auch nur rechtliche Kontrolle eigenmächtig Verdächtige in Schutzhaft zu nehmen.
Seit dem 28.02.1933 kam es innerhalb kurzer Zeit zu zahlreichen Inhaftierungen, sodass die Hafteinrichtungen, u.a. die Polizeigefängnisse und erste Konzentrationslager, überfüllt waren. Mit Beginn des zweiten Weltkrieges weiteten sich die Inhaftierungen, vor allem mit der Errichtung der Konzentrationslager, sprunghaft aus.
Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges befanden sich viele hunderttausend Menschen in Schutzhaft, allein mehr als 26.000 bis August 1933. Anfangs waren es politische Gegner, vor allem Kommunisten und Gewerkschaftler, im Laufe der Jahre auch Juden, Erbkranke, „Asoziale“ und vielen andere Menschen.
Die Häftlinge wurden mit der Zeit auf immer grausamere Weise behandelt, gefoltert und viele ermordet. Die Schutzhaft war zeitlich unbestimmt, und endete für viele der Inhaftierten mit dem Tod in einem Konzentrationslager.
Take-aways
- In der NS-Zeit die häufigste Willkürmaßnahme zur Entfernung insbesondere politischer Gegner aus dem öffentlichen Leben
- Inhaftierung im Gefängnis und mit der Zeit zunehmend in einem Konzentrationslager
- Reichstagsbrandverordnung vom 28.02.1933 als rechtliche Grundlage für die willkürliche Entziehung persönlicher Freiheit
- Zwischen 1933-1945 mehrere Hunderttausende inhaftiert
- Grausame Behandlung, Folterungen und Ermordung der Häftlinge
Textquellen:
Herlinde Pauer-Studer u. Julian Fink (Hrsg.), Rechtfertigungen des Unrechts: Das Rechtsdenken im Nationalsozialismus in Originaltexten, 2. Aufl., Berlin 2019, S. 97 ff. u. 235.
Hans Schlosser, Neuere europäische Rechtsgeschichte, 3. Aufl., München 2017, S. 359.
Gerhard Altmann, Die „Schutzhaft“, Deutsches Historisches Museum, Berlin 22.06.2015: https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/etablierung-der-ns-herrschaft/schutzhaft.html
(18.01.2024).
Miriam Breß, Das (frühe) Konzentrationslager Neustadt. „Erziehung zur Volksgemeinschaft“ sowie Die frühen Verfolgungen. Schutzhaft als Mittel zur Herstellung der „Volksgemeinschaft“, in: Markus Raasch (Hrsg.), Volksgemeinschaft in der Gauhauptstadt. Neustadt an der Weinstraße und der Nationalsozialismus, Münster 2020, Kürzungen und Ergänzungen von Katharina Kaiser: https://neustadt-und-nationalsozialismus.uni-mainz.de/glossar/schutzhaft (18.01.2024).
https://www.bundesarchiv.de/zwangsarbeit/haftstaetten/index.php?tab=22 (18.01.2024).
Bildquelle:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Schutzhaft#/media/Datei%3ASchutzhaftbefehl_Maria_Fischer_-_Original.jpg (17.01.2024).
Verfasser:
Marie-Claire Maul und Monika Stoltman