Fachbereich Rechtswissenschaften

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Friedrich Carl von Savigny 

Friedrich Carl von Savigny (* 21.02.1779 - † 25.10.1861) war ein deutscher Rechtsgelehrter und gilt als Begründer der Historischen Rechtsschule, welche das Recht als einen Ausdruck des Volksgeistes ansieht. 

Savigny studierte in Marburg Rechtswissenschaften und hatte von 1803 bis 1810 verschiedene Lehrstühle, unter anderem als Professor für römisches Zivilrecht, inne, bevor er 1910 Professor der Rechte in Berlin wurde und dort jahrzehntelang tätig war. Er gilt als der bekannteste und einflussreichste Rechtswissenschaftler seiner Zeit. 

Sein übergeordnetes Anliegen war die Erneuerung der Rechtswissenschaften und ihre „Befreiung“ von vernunftrechtlichen Spekulationen. Dies beschreibt er unter anderem in seiner Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft, sowie in seinen berühmten Werken “Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter” (1815-1831) und “Vom Beruf [= Aufgabe] unserer Zeit für Gesetzgebung” (1814). Diese Schrift ist als eine Kampfschrift, vor allem gegen Anton Friedrich Justus Thibaut – einem Professor für römisches Recht an der Universität Heidelberg –, zu lesen. Auslöser für den Streit zwischen den beiden Professoren, welcher später als Kodifikationsstreit bekannt wurde, war die 1814 veröffentlichte Schrift Thibauts „Über die Notwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts für Deutschland“, in der er sich für eine allgemeine, für ganz Deutschland zu schaffende Kodifikation einsetzte. Denn nur durch die Vereinheitlichung des Rechts wäre eine Einheit Deutschlands möglich. Savigny lehnte Thibauts Forderung ab, da sich seiner Meinung nach Recht als Gewohnheitsrecht organisch entwickelt und nicht „durch die Willkür eines Gesetzgebers“. Eine Folge war, dass die deutsche und französische Rechtsordnung sich auseinander entwickelten und Deutschland im 19. Jahrhundert keine eigene Kodifikation wie den Code Civil bekam. Savignys Lösung dafür war die Forderung nach einer anderen Rechtswissenschaft. Sie sollte sich überwiegend in zwei Punkten unterscheiden:  

1. durch rechtshistorische Studien und Forschung, also beispielsweise seit wann die Rechtssätze in Gebrauch sind und  

2. durch ein System der Vernunft.  

So bekam Deutschland durch das Wirken Savignys eine weltweit einzigartige Rechtsordnung. Ergebnisse seiner Forschung spiegeln sich noch heute, zum Beispiel durch das Abstraktionsprinzip, welches weltweit einzigartig ist, in unserer Rechtsordnung wider.  

 

Take away:  

  • Savigny war ein deutscher Rechtsgelehrter und Begründer der Historischen Rechtsschule.
  • Seine Anliegen waren die Erneuerung der Rechtswissenschaften und ihre Befreiung von vernunftrechtlichen Spekulationen. 
  • Als Folge des Kodifikationsstreits 1814 mit Thibaut bekam, durch das Wirken von Savigny, Deutschland eine weltweit einzigartige Rechtsordnung.  
  • Heutige Ergebnisse seiner Forschung spiegeln sich beispielsweise im Abstraktionsprinzip wider.

 

Quellen:  

  • Vorlesung Europäische Rechtsgeschichte I vom 13.12.2021  

 

Verfasser:innen: Tom Bender, Leonie Schulz 

 

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