Fachbereich Rechtswissenschaften

European Legal Studies Institute (ELSI)


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Justinian

 Justinian I. (* um 482 in Tauresium; † 14. November 565 n.Chr. in Konstantinopel) war Kaiser des Römischen Reiches von 527 bis 565 n.Chr. Er folgte am 1. August 527 n. Chr. seinem Adoptivvater Justin I. als Kaiser des Römischen Reiches. Justin I. hatte Justinian bereits am 1. April desselben Jahres zu seinem Mitregenten („Augustus“) ernannt.

Um die Wende des 5. zum 6. Jahrhundert n. Chr. hatte das Oströmische Reich die Krise der Völkerwanderung des fünften Jahrhunderts überwunden und im Gegensatz zum Westreich nicht nur überlebt, sondern war sogar im Stande, einen Versuch zu unternehmen, den römischen Einfluss im Westen des Reiches wiederherzustellen. Die Idee der Universalität des Römischen Reichs war noch lebendig und Justinians Politik stellte sich in den Dienst, den Anspruch der römischen Kaiser auf die Herrschaft über das gesamte christliche Gebiet durchzusetzen. Die Wiederherstellung des Römischen Reichs war der Traum jeden Römers und in der Staatstheorie die Pflicht des Kaisers.

Die Wiederherstellung des Römischen Reichs geschah auf mehrere Arten. Neben der militärischen Rückgewinnung des Westreichs und der Christianisierung des Römischen Reichs spielte vor allem die Kodifikation des römischen Rechts eine außerordentlich wichtige Rolle. Die Kodifikation des römischen Rechts gilt als größtes Werk Justinians und begann mit der Erarbeitung einer Sammlung der geltenden kaiserlichen Konstitutionen seit der Zeit Kaiser Hadrians auf Basis einer spätantiken Gesetzessammlung, die der oströmische Kaiser Theodosius II. (408–450) in Auftrag gegeben hatte (Codex Theodosianus).

529 n. Chr. wurde diese Sammlung als „Codex Justinianus“ veröffentlicht. Im Jahr 533 n. Chr. wurden dann die Digesten publiziert, eine Sammlung von Schriften klassischer römischer Juristen. Dabei wurden die zahllosen Gesetzeskommentare in ein geordnetes System überführt. Daneben standen die Institutionen, die eine Auswahl aus den beiden Hauptwerken bieten, als Leitfaden bzw. Anfängerlehrbuch für Studenten des Römischen Rechts. Abschließender Bestandteil des Corpus Iuris Civilis wurden die Novellen, welche alle nach der Veröffentlichung des Codex ergangenen Verordnungen umfassten.

Ein besonderes Merkmal des neuen Rechts war die starke Betonung des kaiserlichen Absolutismus. Durch die Legitimation der monarchischen Gewalt prägte der Codex Justinianus auch die Entwicklung im Abendland nachhaltig. Das Römische Recht nach Justinian bildet bis heute die Basis des europäischen Rechtswesens und blieb im römisch-byzantinischen Reich bis zu dessen Untergang im 14. Jahrhundert über neunhundert Jahre in Kraft.

Justinian war der letzte römische Kaiser der Spätantike, welcher das Imperium Romanum noch einmal zur vorherrschenden Macht im Mittelmeerraum machte.

 

Take away:

  • Justinian = letzter Kaiser der Spätantike, der sich als gesamtrömisch (einschließlich des Westteils des Reiches) verstand
  • Justinian = Schöpfer des Corpus Iuris Civilis
  • Kodifizierung des römischen Rechts als Mittel zur Legitimation der eigenen Herrschaft

 

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