Fachbereich Rechtswissenschaften

European Legal Studies Institute (ELSI)


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Kodifikation

Wörtlich bedeutet „Kodifikation“ die Herstellung eines „Codex". Im juristischen Sinn meint Kodifikation die Zusammenfassung von Rechtsvorschriften eines Rechtsgebiets in einem einheitlichen Gesetzbuch, wie z.B das heutige BGB oder die Zivilprozessordnung.  Ein bekanntes Beispiel ist der „Codex lustinianus" (der 3. Teil des Corpus Juris Civilis). Der technische Kodifikationsbegriff geht auf den englischen Juristen Jeremy Bentham (1748-1832) zurück, welcher durch das bisher nicht festgeschriebene “common law” in einem sogenannten “Contract Code” die Zusammenfassung ganzer Lebensbereiche in abstrakten Rechtsregeln schaffen wollte. Seine Bemühungen scheiterten jedoch an dem generellen Misstrauen an der Methode, sowie an der Befürchtung, das common law könnte an Bedeutung verlieren.

 

Die wichtigsten Faktoren zur Entstehung der Kodifikation

Der Ursprung der Kodifikationsidee wird in der Kritik des juristischen Humanismus am "ius commune", dem neuen Verständnis von Staat und Gesellschaft durch das Naturrecht sowie die Verbindung des Vernunftrechts mit der Aufklärung gesehen.

 

Anforderungen der Kodifikation

Eine Besonderheit ist, dass nur der Staat eine Kodifikation erlassenen kann. Dies war ein Weg, das staatliche Rechtssetzungsmonopol zu sichern. Eine Kodifikation musste vollständig, lückenlos und abschließend sowie nicht durch andere Rechtsquellen zu ergänzen sein. Zudem war die sprachliche Verständlichkeit ein ausschlaggebendes Kriterium für die Umsetzbarkeit des Gesetzes durch die BürgerInnen. Ein weiterer Zweck der Kodifikation war, die nationale Identität zu stärken. Auch die Publizierung der Rechtsschriften war von zentraler Bedeutung, da die Zugänglichkeit des Rechts für die Bevölkerung gewahrt sein muss.

 

Ziel der Kodifikation

Durch das Zusammenfassen von Rechtsvorschriften sollte die Willkür von Richtern und Anwälten unterbunden werden, indem die Regeln für die breite Bevölkerung verständlich und zugänglich gemacht werden. Nach Jeremy Bentham sollte der Grundsatz gelten, dass jeder Mensch sein eigener Anwalt sein könne („every man [is] his own lawer“).

 

Kodifikation in der heutigen Zeit

Durch die Komplexität und die enorme Vielfalt der Gesetzestexte heutzutage ist es nicht zu erwarten, dass alle BürgerInnen die Gesetze kennen und vollständig verstehen. Die zentrale Aufgabe der Kodifikation ist heute die Systematisierung des Rechtsstoffes.

 

 

VerfasserInnen: Tom Bender, Laura Jade Graf, Leonie Schulz, Maxine Sundhaus

 

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