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Magdeburger Recht
Das Magdeburger Recht gilt als das am weitesten verbreitete Stadtrecht mit großer Bedeutung in Mittel- und Osteuropa. Es entstand gegen Ende des 12. Jahrhunderts und hat seinen Ursprung im Markt- und Kaufmannsrecht der Stadt Magdeburg. Neben handelsrechtlichen Tatbeständen regelte das Magdeburger Recht Materien wie z.B. Grundsätze des Eigentums. Darüber hinaus umfasste das Magdeburger Recht Familien- und Erbangelegenheiten.
Das Stadtrecht (Magdeburger Recht) ging thematisch in das herrschende Landrecht (Sachsenspiegel) über. Im Laufe der Zeit wandten die Magdeburger Schöffen beide Rechtsquellen an. Da das Stadtrecht nicht festgeschrieben war, war es auf unterschiedlichste Sachverhalte leicht übertragbar.
Anders als die meisten Quellen des gelehrten Rechts wurde das Magdeburger Recht auf deutsch verfasst. Dies führte dazu, dass die Übertragung in weitere Sprachen begünstigt wurde. So wurde das Stadtrecht mit der Zeit in verschiedene slawische Sprachen übersetzt. Bis ins 16. Jahrhundert übernahmen zahlreiche andere Städte das Magdeburger Recht als ihre Rechtsordnung. Damit kam es zu der Entstehung sog. Stadtrechtsfamilien, bei denen ältere Städte („Mutterstädte“) ihr Stadtrecht an meist kleinere Städte („Tochterstädte“) weitergaben. Tochterrechte des Magdeburger Rechts hatten z.B. die Städte Stendal, Prenzlau, Gubin und Stettin, aber auch viele Städte in Osteuropa.
Take away:
- Stadtrecht mit großem Einfluss auf Mittel- und Osteuropa
- Anwendung in Kombination mit Sachsenspiegel
- Wichtige Stadtrechtsfamilie
Quellen:
Annett Gräschner, „Der Baustein des modernen Europas“, 2019
www.zeit.de/kultur/2019-09/magdeburger-recht-staedte-osteuropa-10nach8 (Abrufdatum: 15.11.2023)
Gabriele Köster, Christina Link, Heiner Lück, Kulturelle Vernetzung in Europa: Das Magdeburger Recht und seine Städte, S. 13ff., Dresden, 2019
Bearbeiterin: Annika Steuer