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Stadtrechtsfamilien
Städte, in denen dasselbe oder ähnliches Stadtrecht galt, bildeten sogenannte Stadtrechtsfamilien. Ausgangspunkt dieser Entwicklung war die Expansion von Siedlungen, die ab einer gewissen Größe oder Bedeutung Gesetze brauchten, um das Zusammenleben in der Stadt zu regeln. Hierbei orientierten sie sich oft an älteren, angeseheneren Städten (vor allem Lübeck oder Magdeburg), die ihr Stadtrecht weitergaben und auf die kleinere Stadt („Tochterstadt“) übertrugen. Die Tochterstädte baten die älteren Städte („Mutterstädte“) außerdem um Rat bei der Lösung rechtlicher Probleme. In solchen Fällen gaben die Mutterstädte Rechtsauskünfte, bei denen sie in Zweifelsfragen auch die Funktion als Oberhof hatten.
Das Magdeburger Stadtrecht gilt als das am weitesten verbreitete Stadtrecht seit dem Ende des zwölften Jahrhunderts. Es wurde in über 1000 Städten, vor allem in Mittel- und Osteuropa, übernommen. Das Magdeburger Stadtrecht stand für bürgerliche Freiheit und städtische Selbstverwaltung. Zudem enthielt es Regelungen zum Kaufmannsrecht, zum Ehegüter- und Erbrecht sowie Strafrecht.
Autoren: Laura Kafexholli, Alexa Altmeyer, Nic Czogalla, Marlon Hillen, Dieter Spanagel
Quellen: Gräschner, „Der Baustein des modernen Europas“, abrufbar unter www.zeit.de/kultur/2019-09/magdeburger-recht-staedte-osteuropa-10nach8; Legal History Online, 3.2.10, abrufbar unter www.rwi.uzh.ch/static/elt/lst-thier/rgt/default_2/de/html/chapter_2_210.html)