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Eike von Repgow
Eike von Repgow (wohl zwischen 1180 und 1190 geboren und nach 1233 gestorben) war der Verfasser des Sachsenspiegels, einer Rechtsaufzeichnung von bestehendem und gewohnheitsrechtlich anerkanntem Partikularrecht, also von Rechtsnormen, die nur für ein bestimmtes Gebiet gelten (Gegenbegriff: universales Recht, also Recht das überall gilt).
Eike von Repgow selbst entstammte einer ländlichen Herkunft. Er unterhielt eine besonders enge Verbindung zu dem Grafen Hoyer von Falkenstein. Durch diese Verbindung erhielt Eike von Repgow Einblicke in die bäuerliche, ritterliche und geistliche Lebensweise, welche bei der Verfassung des Sachsenspiegels einflossen, z.B. ins Lehnsrecht.
Durch seine Teilnahme an Beurkundungen, Verhandlungen und Gerichtstagen beim Grafen von Hoyer verfügte er zudem über gute Kenntnisse des kanonischen und römischen Rechts.
Die einzigartige und revolutionäre Arbeit von Eike von Repgow lag darin, dass er erstmalig das bereits bestehende Recht der Sachsen im Sachsenspiegel verschriftlichte, systematisierte und vereinheitlichte.
Take away:
- Verfasser des Sachsenspiegels
- Revolutionäre und erstmalige Verschriftlichung, Systematisierung und Vereinheitlichung des Rechts der Sachsen
Verfasser: Patricia Kainka, Chiara Resing